Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zuletzt geändert am 1. Februar 2025.

Artikel 1. Allgemeines

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) sind die Bedingungen, zu denen TuttiPizza B.V. mit Sitz in Venlo, Magalhaesweg 8c, Dienstleistungen erbringt und Verträge abschließt.
2. Die AGB sind bei der Handelskammer unter der Nummer 92520421 hinterlegt.
3. Die Bedingungen gelten für alle Angebote, Verträge und Dienstleistungen von TuttiPizza B.V., die Anwendbarkeit etwaiger Bedingungen des Auftraggebers ist ausgeschlossen.
4. Die Bedingungen gelten auch für alle Dienstleistungen, die TuttiPizza B.V. ganz oder teilweise an Dritte weitervergibt.
5. Sollte eine Bestimmung der Bedingungen für ungültig erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft.
6. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen TuttiPizza B.V. und dem Auftraggeber gilt ausschließlich niederländisches Recht.
7. Sobald die Bedingungen für einen Vertrag mit dem Auftraggeber für rechtsgültig erklärt wurden, gelten sie auch für alle nachfolgenden Verträge zwischen den Parteien.

 

Artikel 2. Angebot, Vertrag und Option

1. Ein von TuttiPizza B.V. versandtes Angebot gilt vorbehaltlich der Verfügbarkeit zum angegebenen Datum.
2. Der Vertrag zwischen TuttiPizza B.V. und dem Auftraggeber kommt zustande, sobald TuttiPizza B.V. dem Auftraggeber auf der Grundlage des angenommenen Angebots eine Auftragsbestätigung zusendet.
3. Basiert das Angebot auf Informationen, die vom Auftraggeber bereitgestellt wurden, und sind diese Informationen unrichtig oder unvollständig, hat TuttiPizza B.V. das Recht, die angegebenen Preise, Tarife und/oder Fristen anzupassen. Das Risiko von Unklarheiten aufgrund mündlicher oder schriftlicher Aufträge und Mitteilungen, die nach dem Angebot erfolgen, geht zu Lasten des Auftraggebers.
4. Wenn der Auftraggeber sichergehen möchte, dass TuttiPizza B.V. den Auftrag auch zum gewünschten Termin ausführen kann, besteht die Möglichkeit, den Termin zu reservieren. Eine Reservierung bedeutet, dass TuttiPizza B.V. den Auftrag in ihrem Kalender blockiert. Sobald der Termin innerhalb der vereinbarten Zeit ausgebucht ist, wird TuttiPizza B.V. zunächst Kontakt mit dem Auftraggeber aufnehmen, um zu überprüfen, ob die Option in eine Auftragsbestätigung umgewandelt werden kann. Das Setzen einer Option ist völlig unverbindlich, es fallen keine Kosten oder sonstigen Verpflichtungen an.

 

Artikel 3. Erfüllung des Vertrags

1. TuttiPizza B.V. wird den Vertrag nach bestem Wissen und Gewissen und gemäß den Anforderungen guter fachlicher Praxis auf der Grundlage einer Verpflichtung zur Leistungserbringung ausführen, basierend auf der vom Auftraggeber angegebenen Art der Veranstaltung, den Stückzahlen und den Umständen.
2. TuttiPizza B.V. ist nur insoweit zur Angabe von Informationen über Allergene verpflichtet, als dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
3. TuttiPizza B.V. bereitet Speisen in einer Umgebung zu, in der auch Produkte mit Nüssen, Erdnüssen, Senf, Sellerie, Gluten, Sesam, Soja und Sulfiten verarbeitet werden. Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen ist es möglich, dass die Speisen des Caterings Spuren dieser Allergene enthalten.
4. TuttiPizza B.V. kann die Erbringung von Catering-Dienstleistungen für einen oder mehrere Gäste (die vom Auftraggeber eingeladen wurden) jederzeit ohne Kündigungsfrist beenden, wenn sich der Gast so verhält, dass die Ordnung und Ruhe im Betrieb von TuttiPizza B.V. oder am Veranstaltungsort ernsthaft gestört wird. TuttiPizza B.V. ist in diesem Fall nicht zur Zahlung einer Entschädigung an den Auftraggeber verpflichtet.
5. TuttiPizza B.V. ist nicht verantwortlich und/oder haftbar für Schäden, Verlust oder Diebstahl von Eigentum des Auftraggebers oder seiner Gäste, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
6. TuttiPizza B.V. bestimmt die Art und Weise, die Mittel und die Person(en), durch die der Vertrag ausgeführt wird. TuttiPizza B.V. berücksichtigt dabei so weit wie möglich die vom Auftraggeber geäußerten Wünsche.
7. TuttiPizza B.V. steht es frei, die Ausführung des Vertrags ganz oder teilweise an Dritte zu vergeben. Die Vergabe kann mit gesetzlichen und vertraglichen Bedingungen dieses Dritten verbunden sein. Diese Bedingungen sind dann integraler Bestandteil des Vertrags zwischen TuttiPizza B.V. und dem Auftraggeber. TuttiPizza B.V. wird sich bemühen, den Auftraggeber rechtzeitig darüber zu informieren.
8. TuttiPizza B.V. kann dem Auftraggeber verbieten, selbst mitgebrachte Speisen und/oder Getränke zu konsumieren.
9. TuttiPizza B.V. hat das Recht, (Atmosphären-)Fotos, Bild- und Tonaufnahmen von einer Veranstaltung vor Ort zu machen. Dieses Material darf von TuttiPizza B.V. verwertet werden. Wenn der Auftraggeber und/oder seine Gäste in diesen Aufnahmen zu sehen sind, erteilt der Auftraggeber hiermit seine Zustimmung zur Verwertung und Veröffentlichung, ohne Anspruch auf eine Vergütung zu erheben. Wenn der Auftraggeber und/oder seine Gäste auf Foto- oder Bildmaterial erkennbar sind, wird TuttiPizza B.V. vor der Nutzung oder Veröffentlichung um Zustimmung bitten.

 

Artikel 4. Auftraggeber

1. Der Auftraggeber muss TuttiPizza B.V. rechtzeitig alle Daten und/oder Informationen zur Verfügung stellen, die TuttiPizza B.V. für die korrekte und unverzügliche Erfüllung des Vertrags für erforderlich hält.
2. Der Auftraggeber benennt einen Ansprechpartner, der während der gesamten Veranstaltung als Kontaktperson für TuttiPizza B.V. fungiert und (telefonisch) erreichbar ist.
3. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass TuttiPizza B.V. rechtzeitig und kostenlos über die für die Durchführung einer Veranstaltung erforderlichen Einrichtungen verfügen kann, wie z. B. Gas, Wasser, Strom und (trockene) Räume, die für TuttiPizza B.V. geeignet sind, um gemäß den gesetzlichen Vorschriften in den Bereichen Hygiene, Arbeitsschutz und Umwelt arbeiten zu können.
4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass der Veranstaltungsort für Foodtrucks gut erreichbar ist, damit TuttiPizza B.V. problemlos Materialien, Speisen und Getränke liefern sowie seine Arbeiten ausführen kann. Ist dies nicht der Fall, muss dies bei der Anfrage angegeben werden und es kann ein Aufpreis anfallen.
5. Der Auftraggeber und gegebenenfalls seine Gäste sind verpflichtet, den angemessenen Anweisungen des Personals von TuttiPizza B.V. Folge zu leisten. Darüber hinaus sind sie verpflichtet, angemessenen Aufforderungen von TuttiPizza B.V. im Zusammenhang mit Sicherheit, Identifizierung, Lebensmittelsicherheit und Hygiene nachzukommen.
6. Dem Auftraggeber und/oder seinen Gästen ist es nicht gestattet, zu einer Veranstaltung, bei der TuttiPizza B.V. für das Catering sorgt, eigene Speisen und/oder (falls zutreffend) Getränke mitzubringen.
7. Der Auftraggeber muss dafür sorgen, dass alle für die Veranstaltung erforderlichen Genehmigungen, Ausnahmegenehmigungen, Beschlüsse oder sonstigen Zustimmungen rechtzeitig eingeholt werden.

 

Artikel 5. Stornierung und Änderungen der Gästeanzahl

Stornierung:

1. Der Auftraggeber kann den Vertrag stornieren, sofern er TuttiPizza B.V. einen Teil des Preises zahlt. In Bezug auf den vereinbarten Preis gilt Folgendes: Wenn der Auftraggeber den Vertrag
a. vierzehn (14) Kalendertage oder mehr vor dem (Ausführungs-)Datum storniert, ist der Auftraggeber verpflichtet, 25 % des vereinbarten Preises an TuttiPizza B.V. zu zahlen;
b. mehr als sieben (7) aber weniger als vierzehn (14) Tage vor dem (Ausführungs-)Datum storniert, ist der Auftraggeber verpflichtet, 50 % des vereinbarten Preises an TuttiPizza B.V. zu zahlen;
c. sieben (7) Tage oder weniger vor dem (Ausführungs-)Termin storniert, ist der Auftraggeber verpflichtet, 75 % des vereinbarten Preises an TuttiPizza B.V. zu zahlen;
d. zwei (2) Tage oder weniger vor dem (Ausführungs-)Termin storniert, ist der Auftraggeber verpflichtet, 100 % des vereinbarten Preises an TuttiPizza B.V. zu zahlen.
2. Der Auftraggeber haftet gegenüber Dritten für die Folgen der Stornierung des Vertrags und stellt TuttiPizza B.V. von daraus resultierenden Ansprüchen dieser Dritten frei. Der Auftraggeber hat TuttiPizza B.V. die Kosten zu erstatten, die diese Dritten TuttiPizza B.V. aufgrund der Stornierung in Rechnung stellen.

Änderungen der Gästezahlen:

3. Der Gesamtpreis für ein Catering oder eine Veranstaltung basiert auf der vom Auftraggeber im Angebots- und/oder Bestellprozess angegebenen Gästezahl. Eine Änderung der Gästezahl hat Auswirkungen auf den Gesamtpreis des Vertrags. Der Auftraggeber ist verpflichtet, TuttiPizza B.V. so schnell wie möglich zu informieren, wenn sich die Gästezahl ändert.
4. Der Auftraggeber informiert TuttiPizza B.V. über die Anzahl der Erwachsenen und Kinder (einschließlich ihres Alters), die an der Veranstaltung teilnehmen werden.
5. Eine Änderung der vereinbarten Gästezahl ist bis spätestens drei (3) Kalendertage vor Beginn der Veranstaltung möglich, wobei die maximale Änderung 10 % der vereinbarten Gästezahl betragen darf.
6. Wenn der Auftraggeber innerhalb von sieben (7) Tagen vor Beginn der Veranstaltung eine Änderung mitteilen möchte und/oder wenn die Änderung der Gästezahl mehr als 10 % beträgt, werden die Parteien miteinander Rücksprache halten. TuttiPizza B.V. wird sich in angemessenem Rahmen bemühen, die Veranstaltung – gegebenenfalls in angepasster Form – dennoch stattfinden zu lassen.
7. Wenn eine Änderung der Gästezahl gemäß diesem Artikel erfolgt, ist TuttiPizza B.V. berechtigt, den Gesamtpreis des Vertrags angemessen anzupassen. TuttiPizza B.V. ist außerdem berechtigt, die zusätzlichen Kosten, die ihr (bei Dritten) entstehen, dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.
8. Wenn am Tag der Durchführung mehr Gäste als vereinbart erscheinen, werden die damit verbundenen Kosten zusätzlich in Rechnung gestellt.
9. Bei einer Verringerung der Gästezahl gelten die gleichen Bedingungen wie für die Stornierung des Auftrags. (siehe Artikel 5: Stornierung, Absatz 1:)

 

Artikel 6. Aussetzung und Auflösung

1. Wenn der Auftraggeber eine ihm aus einem Vertrag mit TuttiPizza B.V. erwachsende Verpflichtung nicht pünktlich erfüllt, hat TuttiPizza B.V. das Recht, die Erfüllung aller Verpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber auszusetzen und alle Verträge mit dem Auftraggeber aufzulösen, ohne dass hierfür eine Inverzugsetzung oder gerichtliche Intervention erforderlich ist.
2. TuttiPizza B.V. hat das Recht, den Vertrag einseitig mit sofortiger Wirkung (teilweise) aufzulösen und/oder die Erfüllung des Vertrags mit sofortiger Wirkung (teilweise) auszusetzen, wenn mindestens eines der folgenden Ereignisse eintritt:
a. ein Antrag auf Gewährung einer – vorläufigen – Zahlungsaufschiebung für den Auftraggeber gestellt wurde;
b. ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen den Auftraggeber gestellt wurde;
c. eine Pfändung zu Lasten des Auftraggebers erfolgt ist;
d. der Auftraggeber unter Vormundschaft oder unter Verwaltung gestellt wurde.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, TuttiPizza B.V. unverzüglich über das Eintreten eines der unter a bis d genannten Ereignisse zu informieren.
3. Im Falle einer Kündigung des Vertrags durch TuttiPizza B.V. werden alle Forderungen von TuttiPizza B.V. gegenüber dem Auftraggeber sofort fällig und TuttiPizza B.V. behält sich das Recht auf (zusätzlichen) Schadensersatz vor.

 

Artikel 7. Preise und Zahlung

1. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich die in einem Angebot genannten Preise ohne Mehrwertsteuer, sonstige staatliche Abgaben und etwaige im Rahmen des Vertrags anfallende Kosten, wie Reise- und Transportkosten.
2. TuttiPizza B.V. ist berechtigt, vor der Ausführung des Vertrags vom Auftraggeber eine Vorauszahlung in Höhe von 50 % des Gesamtpreises zu verlangen. Diese Vorauszahlung kann den gesamten angebotenen bzw. veranschlagten Betrag umfassen.
3. Kosten, die sich aus Ergänzungen und Änderungen des Vertrags ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
4. Wenn TuttiPizza B.V. mit dem Auftraggeber bei Vertragsabschluss einen bestimmten Preis vereinbart, ist TuttiPizza B.V. dennoch berechtigt, den Preis im Falle von (kosten-)preissteigernden Umständen (z. B. aufgrund von Gesetzesänderungen, staatlichen Maßnahmen oder Änderungen der Preise der benötigten Materialien und/oder Rohstoffe) zu erhöhen, auch wenn der Preis ursprünglich nicht unter Vorbehalt angegeben wurde.
5. Wenn innerhalb von drei Monaten nach Vertragsabschluss eine Preiserhöhung erfolgt, kann nur der Auftraggeber, sofern er Verbraucher ist, den Vertrag durch eine schriftliche Erklärung unabhängig vom Prozentsatz der Erhöhung kündigen, es sei denn:
a. die Preiserhöhung ergibt sich aus einer Befugnis oder einer TuttiPizza B.V. gesetzlich obliegenden Verpflichtung;
oder
b. vereinbart wurde, dass die Lieferung mehr als drei Monate nach Vertragsabschluss erfolgt.
6. Sofern keine andere Frist vereinbart wurde, hat die Zahlung spätestens innerhalb von acht (8) Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen. Wenn der Auftraggeber nicht innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist vollständig bezahlt hat, ist er von Rechts wegen in Verzug. Wenn der Auftraggeber ein Verbraucher ist, wird TuttiPizza B.V. zunächst eine Inverzugsetzung versenden, in der dem Verbraucher eine Frist von acht (8) Tagen eingeräumt wird, um seiner Verpflichtung nachzukommen.
7. Befindet sich der Auftraggeber in Verzug, gehen alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, die TuttiPizza B.V. entstehen, zu Lasten des Auftraggebers.

 

Artikel 8. Beschwerden

1. Hat der Auftraggeber Beschwerden über die Qualität der Speisen und Getränke, muss er dies unverzüglich nach Feststellung etwaiger Abweichungen melden. Dabei muss TuttiPizza B.V. die Möglichkeit gegeben werden, die Begründetheit der Beschwerde zu prüfen (oder prüfen zu lassen) und diese nach Möglichkeit zu beheben.
2. Ist eine sofortige Meldung der Beschwerde nicht möglich, muss der Auftraggeber die Beschwerde am nächsten Werktag bei TuttiPizza B.V. melden.
3. Der Auftraggeber muss eine Beschwerde immer mit einer genauen Angabe der Abweichung sowie dem Ort, dem Zeitpunkt und der Art und Weise, wie die Abweichung festgestellt wurde, begründen.

 

Artikel 9. Eigentum und Vermietung

1. Alle Geschirr, Besteck, Tische, Stühle, Zelte, Heizgeräte, Tischwäsche und andere von TuttiPizza B.V. zur Verfügung gestellte nicht konsumierbare Güter bleiben Eigentum von TuttiPizza B.V.. Wenn Gegenstände von TuttiPizza B.V. zurückbleiben, muss der Auftraggeber dies unverzüglich TuttiPizza B.V. melden und mit TuttiPizza B.V. die Art und Weise der Rückgabe der betreffenden Gegenstände vereinbaren.
2. Wenn Schäden an oder der Verlust dieser Güter durch den Auftraggeber oder seine Gäste oder Mitarbeiter verursacht werden, müssen diese vom Auftraggeber an TuttiPizza B.V. zum Selbstkostenpreis ersetzt werden.
3. Wenn TuttiPizza B.V. und der Auftraggeber vereinbart haben, dass TuttiPizza B.V. nicht konsumierbare Güter, wie oben beschrieben (im Folgenden: „das Gemietete”), an den Auftraggeber vermietet und/oder zur Nutzung überlässt, gelten die folgenden Bestimmungen:
4. Die Mietdauer beginnt mit der Entgegennahme der Mietgegenstände durch den Auftraggeber und endet mit der Entgegennahme durch TuttiPizza B.V.
5. Der Auftraggeber muss dafür sorgen, dass am vereinbarten Liefertag eine dazu befugte Person anwesend ist, um die gemieteten Gegenstände in Empfang zu nehmen. TuttiPizza B.V. hat das Recht, von der Person, die die gemieteten Gegenstände abholt oder in Empfang nimmt, einen Identitätsnachweis zu verlangen.
6. Der Auftraggeber hat die gemieteten Gegenstände am Ende der Mietdauer in dem Zustand zurückzugeben, den TuttiPizza B.V. von einem gut gepflegten Gegenstand der Art, auf die sich die Miete bezieht, erwarten kann, ohne Mängel, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
7. Wenn TuttiPizza B.V. bei der Abholung des Mietgegenstandes niemanden antrifft, ist TuttiPizza B.V. berechtigt, den Mietgegenstand mitzunehmen.
8. Die gemieteten Gegenstände werden nach der Rückgabe von TuttiPizza B.V. überprüft, auf Wunsch nach Vereinbarung in Anwesenheit des Auftraggebers. Wenn bei der oben genannten Überprüfung Schäden an den gemieteten Gegenständen festgestellt werden, wird der Auftraggeber so schnell wie möglich darüber informiert.
9. Der Auftraggeber darf die gemieteten Gegenstände ohne vorherige schriftliche Zustimmung von TuttiPizza B.V. nicht außerhalb des in dem Vertrag und/oder der Auftragsbestätigung genannten Standorts verwenden. Ebenso wenig ist es dem Auftraggeber gestattet, die gemieteten Gegenstände weiterzuvermieten oder anderweitig Dritten zur Verfügung zu stellen.
10. Der Auftraggeber wird das Mietobjekt wie ein guter Mieter verwalten.
11. Der Auftraggeber ist verpflichtet, so weit wie möglich vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen, um Schäden und/oder Diebstahl/Verlust zu verhindern, wie z. B. die (korrekte) Verwendung von Schlössern, das Abschließen, Aufbewahren, Außer-Sicht-Stellen und Festketten des Mietobjekts.
12. Der Auftraggeber wird die gemieteten Gegenstände in einem sauberen, guten und sofort gebrauchsfähigen Zustand an TuttiPizza B.V. zurückgeben, vorbehaltlich normaler Abnutzung. TuttiPizza B.V. kann dem Auftraggeber gegebenenfalls die Kosten für die Reinigung in Rechnung stellen.
13. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die gemieteten Gegenstände auf erste Aufforderung von TuttiPizza B.V. zur Inspektion zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, TuttiPizza B.V. jederzeit Zugang zu den gemieteten Gegenständen zu gewähren.
14. Der Auftraggeber haftet für alle Schäden, die TuttiPizza B.V. oder mit ihr vertraglich verbundene Dritte im Zusammenhang mit Beschädigung, Diebstahl oder Verlust des Mietobjekts erleiden, unabhängig davon, ob der Auftraggeber für den Schaden, Diebstahl oder Verlust verantwortlich ist.
15. Der Auftraggeber meldet Schäden oder den Verlust des Mietobjekts unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach deren Entstehung an TuttiPizza B.V. Im Falle eines Diebstahls/Verlusts des Mietobjekts ist der Auftraggeber verpflichtet, bei einer Polizeidienststelle Anzeige zu erstatten und TuttiPizza B.V. eine Kopie des Polizeiprotokolls zu übergeben.

 

Artikel 10. Haftung und Streitigkeiten

1. TuttiPizza B.V. haftet ausschließlich für direkte Schäden, die durch eine zurechenbare Nichterfüllung der sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtung(en) verursacht wurden.
2. TuttiPizza B.V. haftet nicht für eventuelle Schäden im Falle höherer Gewalt. Unter höherer Gewalt versteht man neben dem, was diesbezüglich im Gesetz und in der Rechtsprechung verstanden wird, alle von außen kommenden Ursachen, vorhersehbar oder unvorhersehbar, auf die TuttiPizza B.V. keinen Einfluss ausüben kann, durch die TuttiPizza B.V. jedoch nicht in der Lage ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen. Hierzu zählen beispielsweise Krankheit, extreme Wetterbedingungen, Transportprobleme oder Leistungsverzug von Lieferanten.
3. Die Haftung von TuttiPizza B.V. für indirekte Schäden, darunter auch Folgeschäden, entgangener Gewinn, entgangene Einsparungen und Schäden durch Betriebsstillstand, ist jederzeit ausgeschlossen.
4. Wenn ein Auftraggeber einen Schaden erleidet, weil er TuttiPizza B.V. falsche oder unvollständige Informationen zur Verfügung gestellt hat – darunter auch die Nichtangabe von Allergien – oder seinen Verpflichtungen aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht nachgekommen ist, haftet TuttiPizza B.V. nicht für den entstandenen Schaden.
5. Die Haftung von TuttiPizza B.V. ist jederzeit auf den Betrag begrenzt, der aufgrund der Haftpflichtversicherung von TuttiPizza B.V. im jeweiligen Fall ausgezahlt wird.
6. Wenn aus irgendeinem Grund keine Zahlung aus der oben genannten Versicherung erfolgt, ist jede Haftung auf den Höchstbetrag beschränkt, der für die Arbeiten, aus denen der Schaden entstanden ist, in Rechnung gestellt wurde.
7. Die in diesen Bedingungen enthaltenen Haftungsbeschränkungen von TuttiPizza B.V. gelten nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von TuttiPizza B.V. und/oder seinen Untergebenen beruht.
8. Der Auftraggeber stellt TuttiPizza B.V. von allen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit dem zwischen TuttiPizza B.V. und dem Auftraggeber bestehenden Rechtsverhältnis stehen oder sich daraus ergeben.
9. Alle Ansprüche des Auftraggebers verjähren ein Jahr nach ihrem Entstehen.

 

Artikel 11. Datenschutz

1. TuttiPizza B.V. verarbeitet personenbezogene Daten zur Erfüllung des Vertrags mit dem Auftraggeber und/oder weil der Auftraggeber diese selbst an TuttiPizza B.V. übermittelt. TuttiPizza B.V. ist in diesem Zusammenhang als (Mit-)Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) anzusehen.
2. TuttiPizza B.V. speichert personenbezogene Daten nicht länger als (gesetzlich) erforderlich, um die Zwecke zu erfüllen, für die personenbezogene Daten erhoben werden.
3. TuttiPizza B.V. gibt personenbezogene Daten ausschließlich an Dritte weiter, und zwar nur, wenn dies für die Erfüllung des Vertrags mit dem Auftraggeber oder zur Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung oder eines berechtigten Interesses erforderlich ist. Mit Unternehmen, die personenbezogene Daten im Auftrag von TuttiPizza B.V. verarbeiten, wird ein Verarbeitungsvertrag abgeschlossen. TuttiPizza B.V. bleibt für diese Verarbeitungen verantwortlich.
4. TuttiPizza B.V. nimmt den Schutz personenbezogener Daten sehr ernst und ergreift geeignete Maßnahmen, um Missbrauch, Verlust, unbefugten Zugriff, unerwünschte Offenlegung und unbefugte Änderungen zu verhindern.

 

Artikel 12. Höhere Gewalt

1. Als höhere Gewalt für TuttiPizza B.V. gelten alle Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs von TuttiPizza B.V. liegen und die normale Erfüllung des Vertrags verhindern . Als höhere Gewalt gelten insbesondere auch Verzögerungen aufgrund von (unerwarteten) technischen Defekten an der Stromversorgung, Backanlage, Kühlung usw., Verkehrsstaus und Transportschwierigkeiten; (zu erwartende) Wetterbedingungen, wie tropische Tage mit Temperaturen über 30 Grad und Frost ab -5 Grad. Eine solche Verzögerung und deren Folgen können TuttiPizza B.V. niemals angelastet werden und gehen niemals zu seinen Lasten.
2. Im Falle höherer Gewalt muss der Auftraggeber TuttiPizza B.V. noch einen (1) Monat nach dem vereinbarten Liefertermin die Möglichkeit geben, seinen Verpflichtungen nachzukommen, es sei denn, es handelt sich nach Kenntnis der Parteien um einen Stichtag.
3. Besondere Umstände, die zu einer Verzögerung bei der Zubereitung oder dem Versand führen, seien sie vorhersehbar oder unvorhersehbar, setzen die Lieferverpflichtung von TuttiPizza B.V. für die Dauer dieser Umstände aus.
4. Wenn der Auftrag in von Dritten zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten ausgeführt werden soll, haftet TuttiPizza B.V. in keiner Weise, wenn die betreffenden Räumlichkeiten von den betreffenden Dritten nicht tatsächlich zur Verfügung gestellt werden.

 

Artikel 13. Streitigkeiten

1. Auf alle zwischen TuttiPizza B.V. und dem Auftraggeber geschlossenen Verträge findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.
2. Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit oder aufgrund von Angeboten von TuttiPizza B.V. und mit TuttiPizza B.V. geschlossenen Verträgen sowie alle Forderungen wegen Zahlungsverzugs werden ausschließlich vor dem zuständigen Gericht am Sitz von TuttiPizza B.V. verhandelt, es sei denn, TuttiPizza B.V. zieht es vor, die Klage vor dem Gericht am Wohnsitz des Auftraggebers zu erheben.
3. Die Parteien werden erst dann ein Gericht anrufen, nachdem sie sich nach Kräften bemüht haben, eine Streitigkeit in gegenseitigem Einvernehmen beizulegen.